Giordano-Bruno-Stiftung kündigt weitere Aktionen gegen das kirchliche Arbeitsrecht an
(21.11.2014)
Karikatur: Jacques Tilly
Der Vorstandssprecher der Giordano-Bruno-Stiftung, Michael Schmidt-Salomon, hat das gestrige Urteil des Bundesverfassungsgerichts, das den Kirchen weitgehende Rechte einräumt, ihren Arbeitnehmern fundamentale Grundrechte zu verwehren, scharf kritisiert: „Das Bundesverfassungsgericht hat die überholten Bevormundungsnormen konfessioneller Arbeitgeber in beschämender Weise über die in der Verfassung garantierten individuellen Selbstbestimmungsrechte gestellt. Religionsgemeinschaften können sich nun auf das höchste deutsche Gericht berufen, wenn sie Wiederverheiratete, Schwule oder Andersgläubige diskriminieren. Dieses Urteil geht nicht nur zu Lasten der Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer, es beschädigt den Ruf des Bundesverfassungsgerichts und untergräbt die Autorität der Verfassung in der Bevölkerung. Dazu hätte es niemals kommen dürfen!“
Wie bereits der Chefredakteur des Humanistischen Pressedienstes, Frank Nicolai, stellte auch Schmidt-Salomon in seinem Kommentar heraus, dass das BVG sich irre, wenn es mit Bezug auf "Art. 140 GG in Verbindung mit Art. 137 Abs. 3 WRV" von einem weit gefassten „kirchlichen Selbstbestimmungsrecht“ ausgehe: „Tatsächlich findet man in Artikel 137 kein ‚kirchliches Selbstbestimmungsrecht‘, das es den Kirchen erlauben würde, allgemein geltende Gesetze auszuhebeln, sondern bloß ein ‚kirchliches Selbstverwaltungs- und Ordnungsrecht‘. Wörtlich heißt es in dem Artikel: ‚Jede Religionsgesellschaft ordnet und verwaltet ihre Angelegenheiten selbständig innerhalb der Schranken des für alle geltenden Gesetzes‘. Das heißt, dass sich die Religionsgemeinschaften eben nicht über geltende Rechtsnormen stellen dürfen und es deshalb niemals verfassungskonform sein kann, wenn ein katholische Träger einen Chirurgen entlässt, bloß weil dieser ein zweites Mal geheiratet hat. Das Ganze ist eine schreckliche Farce – vor allem wenn man bedenkt, dass die Kirchen keinen Cent zum Erhalt ihrer Krankenhäuser selbst beitragen!“
Erschwerend komme hinzu, so Schmidt-Salomon, dass das BVG die Realität völlig verkenne, wenn es behaupte, dass die Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer die kirchlichen Arbeitsverträge „freiwillig“ akzeptieren würden: „Caritas und Diakonie sind die größten nichtstaatlichen Arbeitgeber Europas, in einigen Regionen agieren sie dank üppiger staatlicher Unterstützung nahezu als Monopolisten im Bereich der Medizin, der Pflege und der Sozialdienste. Eben deshalb muss es eine vordringliche Aufgabe der Politik und der Gerichte sein, die Bürgerinnen und Bürger vor konfessionellen Knebelverträgen zu schützen.“
Bislang habe der deutsche Staat auf diesem Gebiet kläglich versagt, meint Schmidt-Salomon, aber das sei kein Grund, voreilig zu resignieren: „Wir werden dieses Urteil nicht klaglos hinnehmen! Im Gegenteil: Wir werden unsere Aktionen gegen religiöse Diskriminierung am Arbeitsplatz noch verstärken. Das BVG-Urteil hat gezeigt, dass wir bei diesem Thema noch sehr viel Aufklärungs- und Überzeugungsarbeit leisten müssen – offenbar selbst bei unseren obersten Rechtshütern.“
http://www.giordano-bruno-stiftung.de/