WAHLJAHR 2013
Am 31. Januar 2013 einigte sich der Kabinettsausschuss auf den 22. September, am 6. Februar stimmte das Kabinett zu, und am 8. Februar 2013 wurde die Terminfestlegung durch die Unterschrift von Bundespräsident Joachim Gauck verbindlich.
Nach einem Urteil des Bundesverfassungsgerichtes hätte bis zum 30. Juni 2011 das Bundeswahlgesetz geändert werden müssen, um das für verfassungswidrig erklärte negative Stimmgewicht zu beheben.
Diese Frist wurde vom Bundestag nicht eingehalten.
Eine Änderung des Wahlgesetzes trat erst am 3. Dezember 2011 in Kraft.
Das Bundesverfassungsgericht erklärte auch die neu geregelte Sitzverteilung in seiner Entscheidung vom 25. Juli 2012 für verfassungswidrig.
Es wurde bemängelt, dass das neue Wahlrecht den Effekt des negativen Stimmgewichts nicht beseitigt, die neu eingeführte Reststimmenverwertung mit dem Grundgesetz unvereinbar und daher nichtig ist und dass die Regelung Überhangmandate in einer Anzahl schaffe, die „den Grundcharakter der Bundestagswahl als Verhältniswahl“ aufhebt.
Berlin ist für die Wahl zum 18. Deutschen Bundestag am 22. September 2013 in 12 Bundestagswahlkreise eingeteilt.
Gegenüber der letzten Bundestagswahl vom 27. September 2009 bleiben die Grenzen der Berliner Wahlkreise gleich, lediglich die Wahlkreisnummern wurden geändert.
Das Amt für Statistik Berlin-Brandenburg stellt der interessierten Offentlichkeit Informationen über die 12 Berliner Bundestagswahlkreise und die 1 709 Wahlbezirke zur Verfügung.
Es werden 13 Hefte mit Wahlstrukturdaten vorgelegt.
Ein zusammenfassender Bericht enthält Übersichten über alle Wahlkreise, in 12 weiteren Heften werden die Wahlbezirksergebnisse für jeweils einen Bundestagswahlkreis dargestellt.
Flughafen Schönefeld ? ! ? ! Nur ein Beispiel.
24. September 2017
Zarko Petan