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Diese Web_Seite wird regelmäßig aktualisiert. Zuletzt : 10.08. 2024


Unsere HP - Gesetze 2


  

https://scholar.google.de/scholar?q=lebensqualit%C3%A4t+in+deutschland&hl=de&as_sdt=0%2C5&as_vis=1&as_ylo=2014&as_yhi=2015


Was mich am meisten stört in der BRD sind Ungerechtigkeiten und,
dass viele Gesetze NUR auf dem Papier stehen.  
Selbst Grundgesetze !
Und für  ALLES   braucht man heutzutage einen Rechtsanwalt.
Ich frage Sie, was machen die Menschen, welche nicht das nötige
Geld dafür haben ?
Dass Menschen sich gegenseitig betrügen wird leider immer häufiger zum Pluralismus.
Jeden Tag werden Leute über`s sogenannte Ohr gehauen von anderen.

Somit ist die Lebensqualität in Deutschland sehr gesunken.

Denn, der Mensch mit dem ich rede oder kennenlerne , betrügt er mich gerade ?
Belügt er mich oder ist er aufrichtig ?

Schon in den einfachsten normalen Lebenssituationen - Sparkasse, Arzt , Schule usw.
beginnen diese Auswirkungen, gar nicht mal an andere Situationen zu denken.

Desweiteren wünsche ich mir, dass die Bürger unseres Landes mehr Mitspracherechte
erhalten, wie z.B. durch Volksentscheide - das wäre ein gangbarer Weg.

Gehört für mich zur Lebensqualität.

Jeder kann nachprüfen, dass ich die letzten drei Arzttermine in
Berlin nicht wahr nehmen konnte , JEDES MAL Streik der Bahn, und wir hier in den
Regionen von Ostdeutschland werden am meisten und längsten voll lahm gelegt.
Nicht jeder Bürger unseres Landes hat ein Auto und nicht einmal eine
Fahrerlaubnis, z.B. weil nie Geld dafür da war...

Die Qualität sehr vieler Lesermeinungen im Internet,
was ich als Gast lesen kann , ohne mich
irgendwo zu registrieren, sind immer öfter sehr dünnes Eis.
Ein gegenseitiges intolerantes Beschimpfen u.v.m. - das geht im Prinzip
gar nicht mehr.  Wo soll Das hinführen ??

Bin ich froh, dass ich das hoffentlich/wahrscheinlich nicht mehr mit erlebe.
Trotzdem denke ich dabei an meine Enkelkinder.

Die Bildung unseres Landes geht ins Flegelhafte - selbst Malala hat immer
wieder hingewiesen , dass es nur mit Bildung geht.
 
In Deutschland hat jeder Mensch ( ist doch richtig ? ) alle Chancen
auf eine gute Bildung/Ausbildung usw. .
DIE Interessen sind leider sehr gesunken - und Frau v. der Leyen
hat in einer Rede den Wunsch geäußert,
vorwiegend gut ausgebildete Fachleute aus anderen Ländern
zu wollen/holen ... Zitat wie:
... die Besten - und nur die Besten wollen wir haben.
( Dieser Satz wurde übrigens in keinem Fernsehsender zensiert -
   100fach tagelang zu sehen und zu hören gewesen im Fernsehen )

Den Satz  werde ich bis ans Ende meiner Tage nicht mehr vergessen !

Mein Vater hat sich garantiert im Grab gedreht, wie man zu sagen pflegt,
denn für ihn gehörte zur Priorität Respekt gegenüber jedem Menschen
dieser Erde , schreiben , lesen und lernen.
Trotz der vielen schweren körperlichen Arbeit hat er dieses nie vernachlässigt.
Deswegen war und ist er mein Vorbild.

Ist Deutschland nicht  in der Lage,  Fachleute auszubilden
Noch gibt es genug Menschen in Deutschland, die gern lernen möchten und vor
allem , sich eine Berufsausbildung wünschen.

z.B. auch viele viele Menschen aus anderen Ländern - nur diese dürfen nicht - warum ?
Denkwürdige Gesetze haben wir - und in diesen Fällen werden Gesetze hart
ohne Ermessensentscheidung durch gesetzt !
Gerade in den östlichen Bundesländern !

Warum ? Warum ?? Warum

Leider bin ich weder Lehrerin, Ärztin, Rechtsanwältin oder Höheres geworden ,
weil ich kein/e Kind/er abgetrieben habe- unbedingt nicht wollte !
Hatte sonst den normalen Weg der meisten DDR Bürgerinnen
- 10 Jahre POS - 2 Jahre Ausbildung -
Kinder - damals nur 20 Wochen Mütterurlaub nach Geburt - 1 Jahr kam erst 1978 ,
da hatte ich bereits vier Kinder.

Jedenfalls Rente : ungerecht - nicht für alle - aber für viele !

Ob Sie es glauben oder nicht , wir schreiben das Jahr 2015 - vor
ca. 11 Wochen wurde ich von einer Westberlinerin (2 Jahre jünger als ich)
gefragt , ob wir denn Rente in der DDR eingezahlt hätten
Sie hätte  "gehört"  , der Westen zahlt die Rente für alle DDR Bürger mit !
Hallo ?

Ehrlich, ich dachte , ich höre nicht richtig und war sehr sauer, wo anfangen zu erklären ?
Nicht , dass 50%  (oder mehr) der DDR Betriebe für eine obligatorische DM verscheuert
wurden usw. , nein , nach 25 Jahren    NOCH SOLCHE FRAGEN ?!

Nein, Sie nehmen mit den Rentengesetzen uns sogar unsere eingezahlte Zusatzrente weg !
Und haben unser Rentenalter erhöht ! Lebensqualität in Deutschland ?

Jedenfalls habe ich zwei Töchter und vier Söhne. ( 12 Enkelkinder )
Und alle arbeiten und zahlen  dick in die Rentenkasse ein, das Geld von drei
Söhnen (montl. Renteneinzahlung ) würde mir reichen für ein
Leben mit endlich ein bisschen Lebensqualität in Deutschland !!
Das Geld von den anderen drei Kindern können Sie gern für Ihre Rentenkasse haben.

Nein , keine ZwangsRente mit 63 Jahren , ja , wenn Sie bei der ohnehin
geringen Rente die Prozente NICHT abziehen.
Denn von meinen Jahrgängen haben Sie ja bereits die
eingezahlte Zusatzrente einbehalten.

Obwohl in der DDR aufgewachsen , war ich 60 Jahre nicht an der Ostsee ;
nie gesehen , später nur im Fernsehen , Zeitung.
Ja, meine Kinder haben zusammen gelegt zum 60. - ich wünschte mir,
die Ostsee zu sehen.
Und haben es mir ermöglicht , ein paar Tage auf der Insel Rügen zu sein ,
was insgesamt 900 Euro gekostet hat - von jedem Kind 150 Euro.
Das war soooo schön, mir sind dort vor Glück und Freude die Tränen gekommen.

Ein paar Tage Lebensqualität nur für mich in Deutschland von meinen Kindern
finanziert , was sie trotz ihrer Löhne auch nicht einfach so aus den
Ärmeln schütteln können.

...eine meiner Schwestern fliegt seit Jahren billig einschließlich Essen ,
bei mir gabs  "nur"  Frühstück.
Dieses Jahr flog sie nach Ägypten für 603 Euro für ALLES ; nur keinen Alkohol.
Ich denke, dass meine Bahn Fahrkarte teurer war , als ihre Flüge...

Wenn ich Ihre Webseiten lese , auch das Video sehe , frage ich mich ,
ob ich ein Miesmacher bin oder jammere oder beides.

Was wird für mich in ca. 5-10 Jahren sein ? Bin 2000 geschieden worden.
Meine Kinder im gesamten Deutschland verstreut - schon bei Familienfesten
fehlen meistens 1 - 2 , weil es einfach mit Arbeit usw. nicht anders geht.

Zum jetzigen Zeitpunkt könnte ich bei keinem einziehen,
zwecks Krankheit oder Pflege - nicht räumlich , Arbeit , usw.

Ich will aber in keinem Heim, hatte selber zwei Arbeitstellen dort,
eine in NRW (angestellt mit 20 Stundenwoche , immer drüber gearbeitet,
meistens sogar 39-43 h Woche, Geld später beim Arbeitsgericht eingeklagt
und gekündigt worden, weil ich ständig nach Bezahlung
und Vertrag für eine mind. 35 h Woche fragte)
eine in Berlin ( 1Euro Job ) , danke , was ich dort kennenlernen
mußte...dann ist man halt geprägt.

Allein über diese zwei Arbeitsstellen könnte ich ein Buch schreiben - das zur
Lebensqualität in Deutschland.

Ich bräuchte ja gar nicht in ein Heim, denn seit zehn Jahren habe
ich einen Partner aus den
sogenannten Drittstaaten , ja , jünger als ich - er wäre da für
mich - kein Traum von mir , denn
diese zehn Jahre waren die Schlimmsten meines Lebens !
Nicht mit ihm , sondern mit den Behörden und Gerichten dieses Landes !!
Wi
r sind gemeinsam durch Schluchten oder die Hölle gegangen.
Immer noch ,  wann hört das auf ?
Wenn ich tot bin ?
Und immer noch , denn alle paar Monate , was kommt als Nächstes ?
Obwohl er seit 15 Jahren in Deutschland lebt - aber nein, alle Menschen
aus den Drittstaaten sind korrupt und betrügen...
Und bitteschön , alles statt gefunden in den östl. Bundesländern -
obwohl ich auch aus dem Osten stamme , sowas hat mein Vater seinen
zehn Kindern nicht gelehrt !

Ich appelliere mal auf diesem Weg an die Menschen aus dem Osten ,
die sich noch nicht mit den Gedanken abfinden konnten , dass Menschen
aus anderen Ländern in Deutschland leben.
Und weiterhin leben werden , weil die jeweiligen Regierungen von
Deutschland mal so Gesetze darüber beschlossen haben - und es immer
weiter geht...denn es fing an , als die
alte BRD türkische und italienische Menschen zum Arbeiten ins Land holte.

Nein , selbst ein Richter im Freistaat Sachsen hat und durfte mich
im Jahr 2008 anschrein :
Sie aufgetakelte Schlampe verlassen sofort den Saal - gebrüllt hat er -
und mehr Worte
und dann als ich mich beschwert habe , war seine Aussage gelogen,
denn ich hatte mich gemeldet wie ein Schulmädchen , er kam schon
gereizt in die Verhandlung, weil mein Partner seinen  Landkreis
verlassen hatte und wurde an diesem Tag zu Gefängnis verurteilt ;
wir hatten keinen RA.

Ich habe so viel Schlimmes "gelernt" von Deutschland in diesen zehn Jahren.
Hallo Deutschland -
Hallo Lebensqualität - was tun Sie  mit Menschen in diesem Land ?

 
Ausweisungs- und Abschiebungsschutz aus Art. 8 EMRK

Insbesondere bei der Erteilung einer Aufenthaltserlaubnis
nach § 25 Absatz 5 AufenthG ist die Rechtsprechung
des EMGR zu Art .8 EMRK von Bedeutung.

1. Einem Ausländer der vollziehbar ausreisepflichtig ist,
kann eine Aufenthaltserlaubnis erteilt werden,
wenn seine Ausreise aus rechtlichen oder tatsächlichen
Gründen unmöglich ist.
Ob eine Ausreise unmöglich ist kann sich aus
einem rechtlichen Abschiebeverbot ergeben.

Ein Abschiebungsverbot kann sich dann
aus Art 8 EMRK (Völkerrecht) ergeben,
wenn eine Person
in Deutschland „verwurzelt“ ist.

2. Der Schutz des Art. 8 EMRK geht weiter
als Art. 6 GG.
Durch Art. 8 EMRK wird nicht nur die Familie,
sondern das Privatleben insgesamt geschützt.
Der Schutz der Familie bezieht sich dabei auch
auf die Bindung an die Eltern,
wenn die betreffende Person bereits volljährig ist.

Zu dem geschützten Privatleben zählen
die Gesamtheit der sozialen Bindungen,
also das Netz an sozialen,
gesellschaftlichen und wirtschaftlichen
Beziehungen.

3. Nicht einheitlich wird die Frage beantwortet,
ob der bisherige Aufenthaltsstatus rechtmäßig
gewesen sein muss, damit sich der Ausländer
auf den Schutz des Art. 8 EMRK berufen kann.

Der Europäische Gerichtshof für Menschenrechte
sagt jetzt dazu, dass es auf die
Rechtmäßigkeit des Aufenthaltes
nicht generell ankommen könne.
Erst bei der Frage der Abwägung bzw. einer
möglichen Beschränkung des Rechts
aus Art. 8 EMRK kommt es auf den
unrechtmäßigen Aufenthalt an.

So hat der EMGR in seinem Urteil vom 14.06.2011 in der
Sache Osmann gegen Dänemark, Nr. 38058/09, entschieden.

Ein unrechtmäßiger Aufenthalt schließt also den
Schutz des Privatlebens nicht von vornherein aus.

4. Folgende Aspekte spielen bei der Frage der Verwurzelung
in Deutschland eine entscheidende Rolle, wobei jedem Punkt
eine unterschiedliche Gewichtung zukommt:

Dauer des Aufenthaltes, soziale und gesellschaftliche Einbindung,
wirtschaftliche Integration, Straffreiheit, Bindung an das
Herkunftsland, Rechtmäßigkeit des bisherigen Aufenthaltes
und eigene Kinder und deren Entwicklung.
(vgl. insgesamt zu der Aufzählung: EGMR;
Üner gg Niederlande,
Urteil vom 18.10.2006, Nr. 46410/99, Rn 57 ff.)

5. Beachtet werden muss insbesonderen von den zunächst
entscheidenden Ausländerbehörden, dass nicht ein Merkmal
alle anderen verdrängt. Der unrechtmäßige Aufenthalt oder die
papierlose Einreise oder auch die Verurteilung wegen einer
schweren Straftat sprechen daher nicht generell gegen
eine Verwurzelung.
Jeder Einzelfall ist von den zuständigen Stellen gesondert
zu betrachten.

Oberlandgericht Brandenburg - seit Ende August 2012 dort unser Aktenzeichen -
An dieser Stelle sei erwähnt, dass nach dem Grundgesetz ,
Art. 97,101,103 jeder Bürger das Recht auf einen gesetzlich
unabhängigen Richter hat.
Wird dies den Gerichtsparteien vorenthalten oder gar bewusst
verweigert, dann verstößt dies gegen die Grundrechte des Menschen.

Artikel 12 – EMRK - Recht auf Eheschließung
 
Männer und Frauen im heiratsfähigen Alter haben das Recht,
nach den innerstaatlichen Gesetzen, welche die Ausübung
dieses Rechts regeln, eine Ehe einzugehen und eine Familie
zu gründen.

§ 576

(1) Die Rechtsbeschwerde kann nur darauf gestützt werden,
dass die Entscheidung auf der Verletzung des Bundesrechts
oder einer Vorschrift beruht,
deren Geltungsbereich sich über den Bezirk eines
Oberlandesgerichts hinaus erstreckt.


§ 39
Rechtsbehelfsbelehrung

Jeder Beschluss hat eine Belehrung über das statthafte Rechtsmittel,
den Einspruch, den Widerspruch oder die Erinnerung sowie das Gericht,
bei dem diese Rechtsbehelfe einzulegen sind,
dessen Sitz und die einzuhaltende Form und Frist zu enthalten.

Mit Wirkung zum 1.1.2014 ist das
„ Gesetz zur Einführung einer Rechtsbehelfsbelehrung
im Zivilprozess und zur Änderung weiterer Vorschriften “
vom 5.12.2012 (RechtsBehEG) in Kraft getreten (BGBl. I, S. 2418).
Durch dieses Artikelgesetz wurde § 232 ZPO,
welcher bislang vakant war,
neu gefasst. § 232 ZPO n. F. schreibt nun grundsätzlich für alle
ab dem 1.1.2014 ergehenden zivilgerichtlichen Entscheidungen
eine Pflicht des Gerichts zur Rechtsbehelfsbelehrung vor.

Anspruchs auf rechtliches Gehör (§ 132 Abs. 2
Nr. 3 i.V.m. § 108 Abs. 2 VwGO, Art. 103 Abs. 1 GG)
BGH Beschluss vom 26.01.2009 - II ZB 6/08

§ 93a BVerfGG

2. wenn es zur Durchsetzung der in § 90 Abs. 1 genannten Rechte angezeigt ist;
dies kann auch der Fall sein, wenn dem Beschwerdeführer durch die Versagung
der Entscheidung zur Sache ein besonders schwerer Nachteil entsteht."

Art. 6 EMRK Abs 1 – Recht auf ein faires Verfahren

§ 19 Absatz 2 PassG.

Aufgaben des Konsul einer Botschaft
Pass- und Sichtvermerksangelegenheiten

Aufgabe der Konsuln ist es, den Angehörigen des Entsendestaats
Reisepässe und den Personen, die sich in den Entsendestaat zu
begeben wünschen, Sichtvermerke oder
entsprechende Urkunden auszustellen (Art. 5 lit.d WÜK).
Sie sind Passbehörde im Sinne von § 19 Absatz 2 PassG.

§ 95 AufenthG

Die Gültigkeit eines Passes bestimmt sich zunächst nach den
passrechtlichen Bestimmungen des ihn ausstellenden Staates.
Aus der Personal- und Passhoheit eines souveränen Staates folgt, dass
er primär zu bestimmen hat, ob ein von ihm ausgestellter Nationalpass
(noch) gültig ist.
Den deutschen Behörden steht ein solches vorrangiges
Prüfungsrecht nicht zu ;
sie sind vielmehr an die rechtlichen Würdigungen der
ausländischen Behörden gebunden.



Das Bundesverwaltungsgericht hat jetzt eine sehr weitreichende Entscheidung getroffen. Mit einem Urteil vom 19. Oktober 2011 (Az. 5 C 28.10) hat das Bundesverwaltungsgericht entschieden, dass auf diese 8-Jahresfrist auch nachträglich die Zeiten einer Duldung während eines erfolgreichen Asylfolgeverfahrens angerechnet werden können.



... so würde ich gern mal zeigen ... leider ... schade ...

AuslG § 45 Ausweisung

(1) Ein Ausländer kann ausgewiesen werden, wenn sein Aufenthalt die öffentliche Sicherheit und Ordnung oder sonstige erhebliche Interessen der Bundesrepublik Deutschland beeinträchtigt.

(2) Bei der Entscheidung über die Ausweisung sind zu berücksichtigen
die Dauer des rechtmäßigen Aufenthalts und die schutzwürdigen persönlichen, wirtschaftlichen und sonstigen Bindungen des Ausländers im Bundesgebiet, die Folgen der Ausweisung für die Familienangehörigen des Ausländers, die sich rechtmäßig im Bundesgebiet aufhalten und mit ihm in familiärer Lebensgemeinschaft leben und die in § 55 Abs. 2 genannten Duldungsgründe.

(3) Eine Verwaltungsvorschrift eines Landes, Ausländer oder bestimmte Gruppen von Ausländern bei Vorliegen der in Absatz 1 und in § 46 bezeichneten Gründe oder einzelner dieser
Gründe nicht oder in der Regel nicht auszuweisen, bedarf des Einvernehmens mit dem Bundesministerium des Innern.



Ich werde bekloppt. Ich werde allmählich verrückt. Was mache ich ?





Grundgesetz der BRD Artikel 2 Abs. 1






http://dip.bundestag.de/btd/16/050/1605065.pdf

http://www.nadir.org/nadir/initiativ/re-aktionen/presse.htm

Sehr geehrte Politiker , egal welcher Partei !
Sehr geehrte Mitarbeiter von Ausländerbehörden,
Ämtern , Botschaften u.ä. !
Sehr geehrte Menschen !

MÖCHTEN SIE SO EIN LEBEN ÜBER JAHRE LEBEN ;
WIE HIER UNTEN BESCHRIEBEN ?

Wenn ein Ausländer aus den entlegensten Orten in die Botschaft nach Berlin will, wie gehabt keinen Urlaubsschein erhält ( willkürliches Machtgehabe ), doch in Berlin kontrolliert wird, ohje - eine kriminelle Handlung, das muss schnell zum Gericht- dieser böse Ausländer muss schnellstens abgeurteilt werden - Bestrafung mit Bußgeld , das er nicht hat - ach stimmt ja, in diesem Fall DARF er arbeiten in der hiesigen Kommune ohne Geld ! Und wiederholtem Erwischen / Kontrolle, selbst im eigenen Bundesland, denn der AUSLÄNDER darf ja nur in seinem LANDKREIS existieren, geht der schlechte kriminelle Ausländer erst einmal ins Gefängnis !

MÖCHTEN SIE SO EIN LEBEN ÜBER JAHRE LEBEN ?


Ich bin es leid und schade um so viel verschwendete Energie !

Heute ist der 29.07.2013 und wir müssen mehr denn je rechnen !

 

Schutz vor Diskriminierung

Das allgemeine Diskriminierungsverbot folgt aus der gebotenen Achtung der Menschenwürde, die jedem Menschen gleichermaßen zukommt, und steht deshalb nicht zufällig von Anfang an im Zentrum menschenrechtlichen Denkens. Im Rahmen gesellschaftlicher
Lernprozesse, die wesentlich durch die Selbstorganisationen
Betroffener vorangetrieben worden sind, hat sich die
Sensibilität für Diskriminierungen in den letzten Jahrzehnten erheblich erhöht. Diese positive Entwicklung manifestiert sich in einer Ausweitung der ausdrücklich genannten Diskriminierungsmerkmale (z.B. in der EU-Grundrechtecharta), in der Thematisierung auch von Formen indirekter (d.h. nicht unmittelbar intendierter) Diskriminierung und schließlich in dem Bestreben, effektiven rechtlichen Schutz auch vor diskriminierungen durch Private zu gewährleisten.
In der internationalen Menschenrechtsdiskussion gewinnt das Diskriminierungsverbot auch im Hinblick auf die Rechte von Personen, die nicht die Staatsangehörigkeit des Landes besitzen, in dem sie leben, an Bedeutung.

Ausgewiesen im Juli 2012 von der Schwedter Ausländerbehörde. Es gibt z.B. AuslG § 45 Ausweisung Abs. 2. 


LSG-NIEDERSACHSEN-BREMEN – Aktenzeichen: L 11 AL 29/08

Urteil vom 11.10.2011
Leitsatz: Ein geduldeter Ausländer steht den Vermittlungsbemühungen der Agentur für Arbeit nur zur Verfügung, wenn eine ausdrückliche Beschäftigungserlaubnis der zuständigen Ausländerbehörde vorliegt. Die Agentur für Arbeit ist an die Entscheidung der Ausländerbehörde gebunden.Ist eine Beschäftigung nach Maßgabe einer noch von der Arbeitsverwaltung zu erteilenden Zustimmung i.S.v. § 10 BeschVerfV i.V.m. §§ 39 bis 41 AufenthG gestattet, bedarf es eines Antrages auf Erteilung einer Erlaubnis zur Ausübung einer Beschäftigung bei der zuständigen Ausländerbehörde.
Rechtsgebiete: ALG, AufenthG, BeschVerfV, SGG 
Vorschriften: § 1 ALG, § 11 ALG, § 13 ALG, § 28 ALG, § 2 AufenthG, § 4 AufenthG, § 39 AufenthG, § 60 AufenthG, § 10 BeschVerfV, § 11 BeschVerfV, § 160 SGG, § 193 SGG

 

OVG-NORDRHEIN-WESTFALEN – Aktenzeichen: 18 B 787/05

Beschluss vom 27.03.2006
Leitsatz: 1. Im Rahmen der Ausübung des durch § 10 BeschVerfV eröffneten Ermessens dürfen einwanderungspolitische Erwägungen, wie die Verhinderung einer tatsächlichen Verfestigung des Aufenthalts eines geduldeten Ausländers, über die Regelungen in § 11 BeschVerfV hinausgehend berücksichtigt werden.

2. Zur Frage, wann es einem Ausländer im Rahmen des § 25 Abs. 5 AufenthG aus Rechtsgründen unter dem Geichtspunkt der Achtung des Privatlebens im Sinne des Art. 8 EMRK unzumutbar ist, Deutschland zu verlassen.
Rechtsgebiete: ArGV, AufenthG, BeschVerfV, GKG, VwGO, VwVfG 
Vorschriften: § 5 ArGV, § 3 AufenthG, § 4 AufenthG, § 5 AufenthG, § 25 AufenthG, § 48 AufenthG, § 10 BeschVerfV, § 11 BeschVerfV, § 2 GKG, § 47 GKG, § 52 GKG, § 53 GKG, § 10 VwGO, § 42 VwGO, § 123 VwGO, § 146 VwGO, § 154 VwGO, § 36 VwVfG

Danke lieber Herr und sehr verehrter Richter im VG Potsdam.
 
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